Pressemitteilung: Gottfried-Silbermann-Gesellschaft stoppt Pläne für Anbau am Silbermann-Haus

10.10.2019

Die Gottfried-Silbermann-Gesellschaft e.V. sieht vorerst von ihren Plänen für eine bauliche Erweiterung des Silbermann-Hauses am Freiberger Schloßplatz ab. Oberbürgermeister Sven Krüger hatte der Gesellschaft am vergangenen Montag, 7. Oktober 2019, mitgeteilt, dass der Antrag in der gestellten Form nicht den kommunalen Haushaltsvorschriften entspreche. Damit ist der Förderantrag beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, dem Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen und der Stadt Freiberg hinfällig. Daher hat das Präsidium der Gottfried-Silbermann-Gesellschaft am 9. Oktober 2019 beschlossen, von den derzeitigen Plänen Abstand zu nehmen.

Gleichzeitig bekräftigte das Präsidium den Wunsch, mit der Ausstellung am historischen Ort der Werkstatt Gottfried-Silbermanns zu bleiben. Das Silbermann-Haus war ab 1711 über 100 Jahre lang das Zentrum des sächsischen Orgelbaus. Gottfried Silbermann, einer der der bedeutendsten Orgelbauer der Geschichte, lebte und wirkte hier fast 40 Jahre lang und schuf an diesem Ort über 40 Orgeln sowie 200 besaitete Tastenelemente. Auch die Entwicklung des modernen Klaviers wurde an diesem Ort durch ihn maßgeblich vorangetrieben.

Die Gottfried-Silbermann-Gesellschaft will auch in Zukunft an diesem authentischen Ort wirken und das wertvolle Erbe Silbermanns in der Gegenwart für viele Generation erlebbar machen. Das Präsidium wird in den kommenden Wochen dennoch verschiedene Optionen und Standorte für eine zukünftige Arbeit sondieren. Hintergrund sind Pläne der Stadtverwaltung Freiberg, im Silbermann-Haus ein Welterbezentrum einzurichten. Dafür müsste die Gottfried-Silbermann-Gesellschaft mit ihrer Ausstellung und Geschäftsstelle umziehen.

Richtigstellung: In der ursprünglichen Fassung dieser Pressemitteilung hieß es, dass der Oberbürgermeister mitteilte, dass der kommunale Anteil eines geplanten gemeinsamen Förderantrags nicht mit der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung vereinbar sei. Dies ist falsch und wurde geändert. Richtig ist, dass der Oberbürgermeister mitteilte, dass der Antrag in der gestellten Form nicht den kommunalen Haushaltsvorschriften entspricht.