Richtigstellung zur Pressemitteilung vom 10.10.2019
Auf anwaltliche Aufforderung sehen wir uns veranlasst, folgende Erklärung abzugeben:
Richtigstellung: In unserer Pressemitteilung „Gottfried-Silbermann-Gesellschaft stoppt Pläne für Anbau am Silbermann-Haus“ vom 10.10.2019 haben wir behauptet: Oberbürgermeister Sven Krüger hatte der Gesellschaft am vergangenen Montag, 7. Oktober 2019, mitgeteilt, dass der kommunale Anteil eines geplanten gemeinsamen Förderantrags nicht mit der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung vereinbar sei.
Diese Behauptung stellen wir wie folgt richtig:
Oberbürgermeister Sven Krüger hatte der Gesellschaft am vergangenen Montag, 7. Oktober 2019, mitgeteilt, dass der Antrag in der gestellten Form nicht den kommunalen Haushaltsvorschriften entspricht.